Behandlungskosten der Heilpraktiker Leistungen

Behandlungskosten der Heilpraktiker Leistungen

Honorar für Anamnese und Therapie

Die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen übernehmen im Normalfall keine
Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapien.

Bei Privat- oder Zusatzversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab.
Bitte fragen Sie einfach bei lhrer Versicherung vorher nach und klären Sie eine
evtl. Kostenübernahme ab. Lehnt Ihre Krankenkasse die Übernahme der
Behandlungskosten ab, oder wenn Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Die Kosten können aber evtl. als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Für Beihilfe-, Privat- und Zusatzversicherte wird bei Bedarf eine Rechnung zur
Vorlage bei der Versicherung – auf Basis meiner Behandlungspreise mit den
analogen Abrechnungsziffern erstellt und per Post zugesandt. Die
Preisgestaltung richtet sich in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (CebüH).

Sollte dort nicht die gewünschte Leistung enthalten sein, rechne ich nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Auf der Rechnung erscheint dann der entsprechende Hinweis.